{"id":320,"date":"2016-12-18T00:43:13","date_gmt":"2016-12-17T23:43:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wccf.de\/?page_id=320"},"modified":"2016-12-18T00:43:13","modified_gmt":"2016-12-17T23:43:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vereinssatzung vom 25.09.2009<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 NAME UND SITZ DES VEREINS<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;World Children Care Foundation e.V\u201c, abgek\u00fcrzt \u201eWCCF e.V.\u201c Er wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Blaubeuren.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>2 ZWECK DES VEREINS<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist die humanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr in Not geratene Menschen, besonders der Kinder in der &#8220;Dritten Welt&#8221; und Osteuropa, ohne R\u00fccksicht auf deren religi\u00f6se, politische und weltanschauliche Gebundenheit, wobei die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund steht.<\/li>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke der Abgabenordnung\u201c, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch pers\u00f6nliche und wirtschaftliche Hilfeleistung auf dem Gebiet der Gesundheit, Landwirtschaft, Versorgung mit Lebensmitteln, Schul- und Berufsausbildung sowie weitergehende Bildungsf\u00f6rderung f\u00fcr bed\u00fcrftige Personen, insbesondere in der &#8220;Dritten Welt&#8221; und Osteuropa. Der Verein veranstaltet hierzu Ausstellungen, Vortr\u00e4ge und Diskussionen und f\u00fchrt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignete Ma\u00dfnahmen durch.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Er kann Spendengelder einnehmen und ausgeben. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind und durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Vereinsmitglieder d\u00fcrfen allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft keine finanziellen und materiellen Zuwendungen erhalten. Der Verein kann anderen gemeinn\u00fctzig oder mildt\u00e4tig anerkannten Vereinen finanzielle Mittel, zum Beispiel f\u00fcr den gemeinsamen Bau eines Schulgeb\u00e4udes oder der gemeinsamen Anschaffung einer erg\u00e4nzenden medizinischen Einrichtung in einem Krankenhaus, bereitstellen. Projektbezogene Zusammenarbeit durch finanzielle Zuwendung an andere gemeinn\u00fctzige Vereine darf nur erfolgen, sofern dies der satzungsgem\u00e4\u00dfen Zielerreichung dient.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>3 MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Viele Menschen f\u00fchlen sich mit den Zielen des WCCV e.V. verbunden und unterst\u00fctzen den Verein auf unterschiedliche Weise.<\/li>\n<li>Der Verein hat:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>F\u00f6rdermitglieder (\u00a74 )<\/li>\n<li>stimmberechtigte Mitglieder (\u00a75 )<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder (\u00a76 )<\/li>\n<li><strong>4 F\u00d6RDERMITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>F\u00f6rdermitglied kann werden, wer sich zum Vereinszweck bekennt und einen regelm\u00e4\u00dfigen Beitrag leistet.<\/li>\n<li>Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten. Mit der Aufnahme erkennt das F\u00f6rdermitglied die Vereinssatzung an. Der Vorstand kann unter Angabe von Gr\u00fcnden die F\u00f6rdermitgliedschaft ablehnen und K\u00fcndigungen aussprechen.<\/li>\n<li>Die F\u00f6rdermitgliedschaft endet nach Einstellung des regelm\u00e4\u00dfigen Beitrages und kann zu jedem Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.<\/li>\n<li>F\u00f6rdermitglieder besitzen alle Rechte ordentlicher Mitglieder, jedoch mit Ausnahme des Stimmrechts.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>5 STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Stimmberechtigtes Mitglied kann werden, wer das 18.Lebensjahr vollendet hat, sich zur Verantwortung seinen Mitmenschen gegen\u00fcber bekennt und in der Vergangenheit bewiesen hat, dass er sich aktiv f\u00fcr die Ziele des WCCF e.V. und ihre Verwirklichung nach Ma\u00dfgabe der des WCCF e.V. getroffenen Richtlinien einsetzt.<\/li>\n<li>Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten.<\/li>\n<li>Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Aktive Mitglieder<\/li>\n<li>Mitarbeiter\/Mitarbeiterinnen des Vereins<\/li>\n<li>Sonstige nat\u00fcrliche Personen<\/li>\n<\/ul>\n<p>4.\u00dcber die Aufnahme der stimmberechtigten Mitglieder entscheidet der Vorstand nach Erhalt einer schriftlichen Willenserkl\u00e4rung, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung (einfache Mehrheit). Der Vorstand ist nicht verpflichtet dem Antragsteller die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung des Mitgliedschaftsantrages zu nennen. Auf Antrag eines\/einer abgelehnten Bewerbers\/Bewerberin kann die Mitgliederversammlung \u00fcber die Aufnahme verbindlich mit 2\/3 Mehrheit entscheiden.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Die stimmberechtigten Mitglieder sind verpflichtet nach bestem Wissen und K\u00f6nnen dem Zweck des Vereins zu dienen und diesen zu f\u00f6rdern.<\/li>\n<li>Jedes stimmberechtigte Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu zahlen, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Der Beitrag ist innerhalb der ersten drei Monate des Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.<\/li>\n<li>Stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht Vorschl\u00e4ge zu Aktivit\u00e4ten des Vereins zu machen und Informationen zu erhalten, insbesondere \u00fcber die Verwendung der F\u00f6rderbeitr\u00e4ge. Sie erhalten in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden Informationen \u00fcber die Entwicklung und Kampagnenarbeit des Vereins. Stimmberechtigte Mitglieder haben die vom Gesetz Vereinsmitgliedern einger\u00e4umten Rechte.<\/li>\n<li>Die stimmberechtigte Mitgliedschaft endet:<br \/>\na) durch freiwilligen Austritt, der mittels Einschreibebrief an den Vorstand nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist erkl\u00e4rt werden kann;<br \/>\nb) durch Ausschluss;<\/li>\n<li>c) durch Tod.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden:<br \/>\na) wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise, trotz zweimaliger Mahnung, im R\u00fcckstand ist;<br \/>\nb) wenn es den Verein allgemein oder dessen Ansehen sch\u00e4digt oder Unfrieden im Verein stiftet.<\/li>\n<li>\u00dcber Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Gesamtvorstand mit 2\/3 Mehrheit. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung seines Ausschlusses Einspruch einlegen. Dieser ist durch Einschreibebrief, dessen Poststempel f\u00fcr die Rechtzeitigkeit des Einspruchs ma\u00dfgebend ist, an den Vorstand zu richten und soll eine Begr\u00fcndung enthalten. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung nach Anh\u00f6rung des Mitglieds mit einfacher Mehrheit. Dieser Beschluss ist dann endg\u00fcltig und kann nicht mehr angefochten werden. Ab Er\u00f6ffnung des Verfahrens ruht die Mitgliedschaft des Betroffenen.<\/li>\n<li>Ausgeschiedene stimmberechtigte Mietglieder k\u00f6nnen wieder in den Verein aufgenommen werden; sie sind aber als neu aufzunehmende Mitglieder zu betrachten. Ausgeschlossene Mitglieder erfordern zur Wiederaufnahme \u00be Mehrheit der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>6 EHRENMITGLIEDSCHAFT<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zu Ehrenmitgliedern kann der Vorstand nach Zustimmung der Mitgliederversammlung Pers\u00f6nlichkeiten ernennen, die sich durch ihre au\u00dfergew\u00f6hnliche Aktivit\u00e4ten innerhalb des Vereins besonders engagiert haben. Ehrenmitglieder besitzen alle Rechte ordentlicher Mitglieder, jedoch mit Ausnahme des Stimmrechts. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li>\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft endet:<br \/>\na) durch freiwilligen Austritt, der mittels Einschreibebrief an den Vorstand nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer viertelj\u00e4hrlichen K\u00fcndigungsfrist erkl\u00e4rt werden kann;<br \/>\nb) durch Ausschluss;<\/li>\n<li>c) durch Tod.<\/li>\n<li>Ein Ehrenmitglied kann ausgeschlossen werden:<br \/>\na) wenn es den Verein allgemein oder dessen Ansehen sch\u00e4digt oder Unfrieden im Verein stiftet.<\/li>\n<li>\u00dcber Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Gesamtvorstand mit 2\/3 Mehrheit. Gegen die Aberkennung kann das Ehrenmitglied innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung seines Ausschlusses Einspruch einlegen. Dieser ist durch Einschreibebrief, dessen Poststempel f\u00fcr die Rechtzeitigkeit des Einspruchs ma\u00dfgebend ist, an den Vorstand zu richten und soll eine Begr\u00fcndung enthalten. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung nach Anh\u00f6rung des Ehrenmitglieds mit einfacher Mehrheit. Dieser Beschluss ist dann endg\u00fcltig und kann nicht mehr angefochten werden. Ab Er\u00f6ffnung des Verfahrens ruht die Ehrenmitgliedschaft des Betroffenen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>7 ORGANE<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Organe des Vereins sind:<\/li>\n<li>a) der Vorstand<\/li>\n<li>b) die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>8 VORSTAND<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand im Sinne \u00a726 BGB besteht aus<br \/>\na) dem Vorsitzenden,<\/li>\n<li>b) dessen Stellvertreter,<br \/>\nc) zwei weitere Vorstandsmitglieder, die hinzu gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Die Vorstandsmitglieder werden f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Vereinsmitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit in geheimer Abstimmung oder durch Zuruf gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der alte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Wahlzeit aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr die restliche Wahlzeit des Ausgeschiedenen benennen. Die Vereinigung mehrerer Vorstands\u00e4mter ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Die Mitgliederversammlung kann jedoch mit einer einfachen Stimmenmehrheit beschlie\u00dfen, dass den Vorstandsmitgliedern f\u00fcr diejenigen T\u00e4tigkeiten, die \u00fcber den \u00fcblichen Aufgabenkreis des Vereinsvorstandes hinausgehen<\/li>\n<li>a) Entsch\u00e4digung f\u00fcr den tats\u00e4chlichen, nachgewiesenen Aufwand<\/li>\n<li>b) angemessene Abgeltung des Zeitaufwandes gezahlt wird<\/li>\n<li>Vorstandssitzungen finden nach Bedarf &#8211; in der Regel alle 3 Monate &#8211; statt. Sie werden von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Eine Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn die Einberufung von mindestens 1\/3 des Vorstandes verlangt wird. Die Einladung muss mindestens acht Tage vor dem Sitzungstermin erfolgt sein.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>\u00dcber die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<li>Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so nimmt die n\u00e4chste Mitgliederversammlung die Neuwahl vor. In dringenden F\u00e4llen kann der Vorstand bis dahin das Amt kommissarisch besetzen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong><br \/>\n9 VERTRETUNG; GESCH\u00c4FTSF\u00dcHRUNG UND GESCH\u00c4FTSJAHR<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertreter (2.Vorsitzender), die jeweils allein vertretungsberechtigt sind.<\/li>\n<li>Die laufende Gesch\u00e4fte des Vereins f\u00fchrt der Vorstand.<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>10 MITGLIEDERVERSAMMLUNG<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind berechtigt<\/li>\n<li>a) Stimmberechtigte Mitglieder<\/li>\n<li>b) Ehrenmitglieder<\/li>\n<li>c) F\u00f6rdermitglieder<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlungen m\u00fcssen nicht am Sitz des Vereins stattfinden. Auch ohne Versammlung sind Beschlussfassungen zul\u00e4ssig, wenn 9\/10 der stimmberechtigten Mitglieder dem Beschluss schriftlich zustimmen Bei Beschlussfassung ohne Versammlung ist dem stimmberechtigten Mitglied f\u00fcr die Abgabe einer schriftlichen Zustimmung \/ Ablehnung eine \u00dcberlegungsfrist von zwei Wochen einzur\u00e4umen wobei dem Vorstand diese eine Woche vor Beschlussfassung vorliegen mu\u00df. Die Ausz\u00e4hlung der Stimmen erfolgt durch mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder. Das Ergebnis der Abstimmung wird anschlie\u00dfend allen stimmberechtigten Mitgliedern bekannt gegeben.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet mindestens einmal im Jahr statt. Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn sie von mindestens 1\/5 der Mitglieder unter Angabe der Gr\u00fcnde beim Vorstand des Vereins schriftlich beantragt wird.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Sie wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich an alle F\u00f6rdermitglieder, stimmberechtigten Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, wenn sie satzungsgem\u00e4\u00df einberufen ist. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. F\u00fcr eine Satzungs\u00e4nderung bzw. Satzungserg\u00e4nzung ist eine 2\/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bzw. -erg\u00e4nzungen k\u00f6nnen nur gefasst werden, wenn der Einladung zu der entsprechenden Mitgliederversammlung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigef\u00fcgt waren. Der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer 3\/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft insbesondere<\/li>\n<\/ol>\n<p>a.) die Entlastung des Vorstandes;<\/p>\n<p>b.) die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes;<\/p>\n<p>c.) \u00fcber Antr\u00e4ge des Vorstandes;<\/p>\n<p>d.) \u00fcber Antr\u00e4ge von Vereinsmitgliedern, die mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorstand schriftlich eingegangen sein m\u00fcssen;<\/p>\n<p>e.) \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen, Satzungserg\u00e4nzungen;<\/p>\n<p>f.) \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/p>\n<p>g.) \u00fcber die Wahl des Vorstandes;<\/p>\n<p>h.) \u00fcber die Wahl zweier Revisoren;<\/p>\n<p>i.) \u00fcber Genehmigung aller Gesch\u00e4ftsordnungen f\u00fcr den Vereinsbereich.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei andere Stimmen vertreten. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung, Stimmenenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/li>\n<li>In der ersten Mitgliederversammlung des Gesch\u00e4ftsjahres sind ein T\u00e4tigkeitsbericht und ein Kassenbericht \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr zu erstellen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Insbesondere sind in der Niederschrift der genaue Wortlaut von Beschl\u00fcssen und alles, was f\u00fcr ihr Zustandekommen und ihre G\u00fcltigkeit von Bedeutung ist, aufzunehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>11 AUFL\u00d6SUNG<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit \u00be Mehrheit der erschienen Mitglieder beschlossen werden.<\/li>\n<li>Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind die\/der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden die gemeinsam vertretungsberechtigten Liquidatoren.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die &#8220;Deutsche Welthungerhilfe e.V.\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong>12 INKRAFTTRETEN DER SATZUNG<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 25.09.2009 verabschiedet und tritt ab diesem Tage in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Blaubeuren, den 25.09.2009<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung vom 25.09.2009 1 NAME UND SITZ DES VEREINS Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;World Children Care Foundation e.V\u201c, abgek\u00fcrzt \u201eWCCF e.V.\u201c Er wird in das Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen Sitz in Blaubeuren. 2 ZWECK DES VEREINS Zweck des Vereins ist die humanit\u00e4re Hilfe f\u00fcr in Not geratene Menschen,\u2026<\/p>\n<p> <a class=\"continue-reading-link\" href=\"http:\/\/www.wccf.de\/en\/satzung\"><span>Mehr \/ More<\/span><i class=\"crycon-right-dir\"><\/i><\/a> <\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"translation":{"provider":"WPGlobus","version":"3.0.2","language":"en","enabled_languages":["de","en"],"languages":{"de":{"title":true,"content":true,"excerpt":false},"en":{"title":false,"content":false,"excerpt":false}}},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/320"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=320"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/320\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":321,"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/320\/revisions\/321"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.wccf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=320"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}